HYGIENE

Hygienemanagement praxisnah umgesetzt

Unterstützung für Praxen, MVZ, ambulante Operationszentren und Gemeinschaftseinrichtungen.

„Wenn der Mensch der Körper wäre, so gäbe es keine andere Moral als die Hygiene.“

Théodore Simon Jouffroy (1796 – 1842)

Über die Jahre hinweg haben wir uns auf das Hygienemanagement von Arztpraxen, MVZs/AOZs und Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindergärten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderung spezialisiert.

Eine wesentliche Grundlage für die adäquate Beratung und Unterstützung bei der normenkonformen Umsetzung hygienerelevanter Aspekte stellt die Begehung der Praxis beziehungsweise Einrichtung dar.

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in bestehende Hygiene- und Desinfektionspläne, gegebenenfalls festgelegte Arbeitsabläufe (SOPs) und QM-Standards unerlässlich. Bei Bedarf läuft der jeweilige Fachberater unseres Unternehmens temporär im Team mit, um einen direkten Einblick in die individuellen Arbeitsabläufe zu erhalten.

Im Anschluss an eine Bestandsaufnahme werden die hieraus gewonnenen Erkenntnisse analysiert, dargelegt und gemeinsam mit der Einrichtungsleitung erörtert.

Unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Normen und Rechtsgrundlagen erstellen wir eine Empfehlung zur Optimierung Ihres Hygienemanagements.

Auf Wunsch stimmen wir Hygienepläne unserer Kunden mit den zuständigen Gesundheits- und Aufsichtsbehörden ab und schaffen so verbindliche Rechtssicherheit für Ihre Einrichtung.

Praxisnah vermitteln

Auch der beste Hygieneplan nutzt nichts, wenn sein Inhalt nicht gelebt und aus Überzeugung von allen Mitarbeitenden umgesetzt wird. Das gelingt nur, wenn die praxisrelevanten Inhalte allen Prozessbeteiligten verständlich und praxisnah vermittelt werden.

Hierzu gehören ebenso hygieneassoziierte Themen zum Schutz der Mitarbeitenden gemäß berufsgenossenschaftlicher und gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel:

  • Gefährdungen am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen (ArbSchG § 12)
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen, beispielsweise Desinfektionsmitteln (GefStoffV § 14)
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, beispielsweise potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten (BioStoffV § 14)

Unseren Kunden stehen wir dabei mit individuell gestalteten Schulungskonzepten gerne zur Seite.